Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (.rka Rechtsanwälte) mahnt im Auftrag der Koch Media GmbH wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung des Computerspiels Risen 3 – Titan Lords in Tauschbörsen ab.
Unterlassung, Anwaltskosten und Schadensersatz
Für die Koch Media GmbH fordern .rka Rechtsanwälte vom Abgemahnten die
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags
Die in Tauschbörsen wie BitTorrent, µTorrent oder eMule erhältlichen Dateien tragen Bezeichnungen wie
Risen 3 – Titan Lords (2014) PC | RePack By R.G Mechanics
Im Rahmen der Abmahnung schlüsseln .rka Rechtsanwälte die geltend gemachten Kostenforderungen im Hinblick auf eine Begehung der Urheberrrechtsverletzung als Täter bzw. eine Verantwortlichkeit als sog. Störer auf.
Mittlerweile wird eine Haftung der Anschlussinhaber jedoch von der Rechtsprechung in einer Reihe von Fallkonstellationen verneint. Ob und ggf. in welcher Kostenhöhe der Anschlussinhaber für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Insbesondere in Fällen, in denen der Anschlussinhaber den Download nicht selbst begangen hat, bestehen gute Aussichten auf eine Entlastung.
Störerhaftung des Anschlussinhabers für Kinder
Bereits Ende 2012 hat der BGH die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder erheblich eingeschränkt, wenn das Kind über das Verbot von Urheberrechtsverletzungen via Filesharing belehrt worden war und keine Anhaltspunkte für eine Missachtung des Verbots bestand. Anfang Januar 2014 entschied der BGH nun im Bearshare-Urteil über die Haftung von Eltern für das illegale Downloads erwachsener Kinder in Tauschbörsen. Die Entscheidungsgrundsätze sind auch auf das Verhältnis des Anschlussinhabers zu seinem Ehegatten bzw. Lebenspartner übertragbar.
Störerhaftung für Untermieter oder Mitbewohner
Wurde die Rechtsverletzung durch andere Haushaltsangehärige (z.B. Untermieter oder Mitbewohner) begangen, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Auch bei einer Täterschaft des Anschlussinhabers sollte die Abmahnung aber im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten sowie die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.
Weitere Informationen rund um Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.
Risen 3 Abmahnung – was tun?
- Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
- Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis bei uns in Auftrag geben.
Hallo erst mal ,
Ich habe vor ca. 10 Tagen auch Post von denen Bekommen .
(angeblicher Download von Risen …..) Ich hätte es vor ca. einem
Jahr in einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt , zwei mal ein einem
ich es es auch noch gemacht haben .
Nach kurzer Recherche im Netz , kristallisiert sich ja schon eine interessante
Richtung heraus . Also möchte ich gerne mit Ihnen in Verhandlung kommen ,um die Sache Fix aus der Welt zu bringen. Machen Sie mir bitte ein Angebot .
Papiere sende Ich Ihnen vorher auch gerne noch zu .
Mfg Frank Günther
Hallo Herr Günther, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte schicken Sie uns einen Scan der Abmahnung in die Kanzlei und geben Sie Ihre Telefonnummer an. Wir melden uns dann kurzfristig bei Ihnen.