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Berufung gegen Pixelio-Urteil des Landgerichts Köln

Pixelio Abmahnung

Mit Urteil vom 30.01.2014 hat das LG Köln entschieden, dass über die Fotoplattform Pixelio bezogene Bilder in der Bilddatei mit einem Urhebervermerk zu kennzeichnen sind. Die beklagte iWare GmbH hat mich nun beauftragt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

LG Köln: Pixelio-Fotos bedürfen einer Urheberkennzeichnung im Bild

Im verhandelten Fall war es nach streitbarer Auffassung der Kölner Richter nicht ausreichend, das Foto nur im Rahmen des Newsartikels mit einer Urheberkennzeichnung zu versehen, da die Bilddatei auch isoliert unter ihrer direkten Webadresse (URL) aufgerufen werden konnte, wo keine Kennzeichnung vorhanden war (LG Köln, Urteil vom 30.01.2014, 14 O 427/13).

Kritische Reaktionen auf Urteil

Medial hat die Entscheidung bundesweite Beachtung erfahren, etwa bei SPIEGEL Online oder der Süddeutschen Zeitung. Die Begründung des Gerichts wird dabei nicht nur von Pixelio selbst als falsch bzw. realitätsfern abgelehnt.

Welche praktischen Folgen das Urteil hat, ist gleichzeitig umstritten. Einen Ausschnitt der Meinungsvielfalt bietet die folgende Übersicht.

Pressevertreter werden gebeten, Anfragen zum Verfahren per E-Mail an info@ra-plutte.de zu richten.

Update vom 13.02.2014

Das Aktenzeichen des Berufungsverfahrens vor dem OLG Köln lautet 6 U 25/14. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde für den 15.08.2014 bestimmt.

Update vom 15.08.2014

Nach deutlichen Worten des OLG Köln in der mündlichen Verhandlung hat der Fotograf den Verfügungsantrag zurückgenommen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

19 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Ich freue mich, dass sich die Beklagte entschieden hat, Berufung einzulegen, um das Urteil des LG Köln überprüfen zu lassen. Ich wünsche der Beklagten und Ihnen viel Erfolg im Verfahren.

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  2. Das Urteil ist doch im Kern völlig korrekt und vor allem auch logisch.
    Diese Panikmache um Medieninteresse zu erzeugen ist allerdings bedenklich. Hier wird wieder das Bild des Bösen hinterhältigen Abmahners dargestellt der nur darauf wartet so eine Gelegenheit zu bekommen. Das ist realitätsfern und frech.

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    • Das Urteil ist völlig korrekt, wenn man die Lizenzbestimmungen von Pixelio ignoriert bzw. falsch interpretiert.

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  3. Das LG Köln ist ja bereits für weltfremde, sehr schädliche Urteile, in Sachen Abmahnung bekannt. So vor einiger Zeit die Freigabe von Mio. IP-Adressen an landesbekannte Abmahnanwälte. Jetzt vor kurzem zurückgenommen.
    Das folgende Urteil schlägt aber dem Fass den Boden aus. Sollte das Bestand haben, kommen auf die Deutsche Wirtschaft und uns A L L E in der Summe Mio-(vielleicht Mrd.-) Kosten zu. Fangt schon Mal an zu sparen

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  5. Pingback: Urteil: Urhebernennung auch direkt auf Bild-URL nötig? | Abmahnbutler.de

  6. Pingback: Abmahnfalle Pixelio-Bilder | Abzocknews.de

  7. Pingback: Born in the 80ies » LG Köln verstößt gegen eigenes Urteil

  8. Herr Plutte, warum veröffentlichen Sie eigentlich nicht den Namen des Fotografen der die Klage in Auftrag gegeben hat ? Auch wer der Anwalt war bleibt bisher Ihr Geheimnis.

    Nach meinem Kenntnisstand hat weder Herr Thorn, Herr Kirchhoff noch Pixellaw etwas mit diesem Urteil zu.

    Es stellt sich auch die Frage warum Sie das Ihren Lesen suggerieren. Bewusste Manipulation ?

    Es kommen doch starke Zweifel auf bezüglich der Seriosität Ihrer Berichterstattung auf.

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    • Steht doch in einem anderen Artikel zu dem Thema schon.
      Einfach mal LESEN.

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  9. pixelio Username des Fotografen ist PiJay und der Anwalt des Klägers RA Rodenberg.

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  10. Pingback: LG Köln: Nutzung von Pixelio-Bildern: Nennung des Urhebers bei jedem Bildaufruf erforderlich | Art and law

  11. Gibt es schon erste Bewegungen des OLG, etwa was gerichtliche Hinweise im Vorfeld angeht, wie der Fall gesehen wird?

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  12. Viel Erfolg für heute – würde mich freuen, wenn es dann hier einen Bericht gäbe, wie das ganze ausgegangen ist!

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