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Jameda

Bei uns finden Sie über 1.000 Beiträge zum Onlinerecht. Tipp: Sie können auch nach gerichtlichen Aktenzeichen suchen, z.B. 15 O 15/24.

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Jameda: Werbung von Basiskunden für Premiumkunden unzulässig

Drei Ärzte haben erfolgreich das Online-Bewertungsportal Jameda auf Löschung des ohne ihr Einverständnis angelegten Profils verklagt. Die 25. Zivilkammer des Landgerichts München I hat entschieden, dass die Ausgestaltung des Ärztebewertungsportals teilweise unzulässig ist.

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Jameda: Ausgestaltung des Bewertungsportals in Teilen unzulässig

Zwei Ärzte haben erfolgreich das Online-Bewertungsportal Jameda auf Löschung des ohne ihr Einverständnis angelegten Profils verklagt. Mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform sind unzulässig (Urteile des Oberlandesgerichts Köln vom 14.11.2019, Az.15 U 89/19 – und Az. 15 U 126/19).

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Jameda: Wiederveröffentlichung positiver Bewertungen?

Die insbesondere für das Marken- und das Wettbewerbsrecht zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat heute die Klage eines Zahnarztes gegen ein Internetbewertungsportal für Ärzte auf Wiederveröffentlichung gelöschter positiver Bewertungen abgewiesen (33 O 6880/18).

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Jameda nicht neutral: BGH erlaubt Löschung von Arztprofil

Der BGH erlaubt Ärzten, die kein Premiumprofil bei jameda.da besitzen, unter bestimmten Bedingungen die Löschung ihres Profils vom Arztbewertungsportal, weil jameda sich nicht neutral verhält (BGH, Urteil vom 20.02.2018, Az. VI ZR 30/17).

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BGH: Pflichten des Ärztebewertungsportals Jameda

Der BGH hat konkretisiert, welche Mitwirkungspflichten ein Ärztebewertungsportal (hier: Jameda), aber auch den bewertenden User treffen, wenn eine Arztbewertung beanstandet wurde (BGH, Urteil vom 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15).