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Jameda: Ausgestaltung des Bewertungsportals in Teilen unzulässig
Zwei Ärzte haben erfolgreich das Online-Bewertungsportal Jameda auf Löschung des ohne ihr Einverständnis angelegten Profils verklagt. Mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform sind unzulässig (Urteile des Oberlandesgerichts Köln vom 14.11.2019, Az.15 U 89/19 – und Az. 15 U 126/19).