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Geschäftsführer

Bei uns finden Sie über 1.000 Beiträge zum Onlinerecht. Tipp: Sie können auch nach gerichtlichen Aktenzeichen suchen, z.B. 15 O 15/24.

Geschäftsführer persönliche Haftung

Wettbewerbsrecht: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Das Landgericht München hat in einer aktuellen Entscheidung erläutert, wann der Geschäftsführer einer GmbH persönlich für Wettbewerbsverstöße haften muss (LG München I, Urteil vom 19.05.2016, Az. 17 HKO 1061/15).

Geschäftsführer persönliche Haftung

Haftung eines Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße

Vertretungsorgane von juristischen Personen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) haften für Wettbewerbsverstöße des Unternehmens nur persönlich, wenn ihnen nach deliktsrechtlichen Grundsätzen eine Garantenstellung zukommt (BGH, Urteil vom 18.06.2014, Az. I ZR 242/12 – Geschäftsführerhaftung).