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BGH: Einwilligung in Werbeanrufe über AGB ist möglich
Eine Einwilligung in Werbeanrufe über AGB ist zulässig, setzt aber voraus, dass sie in Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt wird. Der Verbraucher muss hinreichend auf die Möglichkeit von Werbeanrufen hingewiesen werden und wissen, auf welche Art von Werbemaßnahmen und auf welche Unternehmen sich seine Einwilligung bezieht.