OLG Oldenburg: Facebook muss gelöschten Post wieder einstellen
Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat jetzt in einem Eilverfahren Facebook dazu verpflichtet, einen ursprünglich gelöschten Post wieder einzustellen. Das Recht der Meinungsfreiheit werde sonst in unzulässigem Maße eingeschränkt, so die Richter (OLG Oldenburg, Urteil vom 01.07.2019, Az. 13 W 16/19).







