Werbung mit per Gewinnspiel generierten Bewertungen
Werbung mit Bewertungen auf Social-Media-Plattformen, die als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben werden, ist unlauter. Es kann unterstellt werden, dass durch eine Gewinnspielauslobung eine erhebliche Zahl an Bewertungen generiert wird. (OLG Frankfurt, Urteil vom 20.08.2020, Az. 6 U 270/19).