Skip to main content

Archive: Februar 2025

app und recht

EuGH: Interoperabilität von großen Onlineplattformen

Die Weigerung eines Unternehmens in beherrschender Stellung, die Interoperabilität seiner Plattform mit einer App eines anderen Unternehmens sicherzustellen, die dadurch attraktiver würde, kann missbräuchlich sein (EuGH, Urteil vom 25.02.2025, Az. C-233/23 – Alphabet u. a.).

inkasso kosten

BGH: Inkassovergütung beim Konzerninkasso ersatzfähig

Eine Inkassovergütung stellt beim Konzerninkasso auch dann einen ersatzfähigen Verzugsschaden dar, wenn eine (unmittelbare) Zahlung der Vergütung durch den Gläubiger an den Inkassodienstleister im Regelfall ausscheidet (BGH, Urteil vom 19.02.2025, Az. VIII ZR 138/23).

zustellung klage china

LG Frankfurt: Klagezustellung gegen Unternehmen aus China

Das LG Frankfurt hat die öffentliche Zustellung einer Klage eines deutschen Mobilfunkgeräteherstellers gegen ein in China ansässiges Unternehmen angeordnet, da die Zustellung auf herkömmlichem Wege nicht stets gelingt und zu lange dauert.

verschlüsselung email

OLG Schleswig: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei E-Mails?

Unternehmen sollen nach Meinung des OLG Schleswig verpflichtet sein, Rechnungsmails an Verbraucher nicht nur transportverschlüsselt, sondern mittels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu versenden, da eine reine Transportverschlüsselung den Sicherheitsanforderungen der DSGVO nicht genüge (OLG Schleswig, Urteil vom 18.12.2024, Az. 12 U 9/24).

digital services act zusammenfassung

Großer Guide zum Digital Services Act (DSA) mit vielen Beispielen

Mehr Transparenz, weniger Risiken: Der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union strafft die Zügel für digitale Dienstleister, vor allem Online-Plattformen. In diesem Beitrag erklären wir die neuen Regeln ausführlich und anhand vieler Beispiele.

scraping urteil

OLG Schleswig: DSGVO-Schadensersatz wegen Twitter Datenleck

Ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO besteht bei Scraping Vorfällen nur (hier bei Twitter), wenn der Kläger nachweisen kann, dass seine personenbezogenen Daten tatsächlich betroffen sind (OLG Schleswig, Beschluss vom 16.10.2024, Az. 5 U 56/24).