Die Bewerbung von im Ausland produzierten Waren mit “German Quality” und einer stilisierten Deutschlandfahne kann wettbewerbswidrig sein (LG Hamburg, Urteil vom 02.06.2022, Az. 327 O 307/21).
Bei dem „Keyword-Advertising“ buchen Werbende sogenannte Keywords bei einem Suchmaschinenbetreiber, bei deren Eingabe die von ihnen erworbenen Werbeanzeigen in der Ergebnisliste angezeigt werden.