Die Firma Möbel Höffner darf nicht mehr mit dem Testurteil „1. Platz, Bestes Möbelhaus“ des Deutschen Instituts für Service Qualität (disq) werben. Auch die Bezeichnung als „Deutsches Institut“ ist irreführend (OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2012, Az. 6 U 34/11).
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