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Werbung mit Testergebnis

Bei uns finden Sie über 1.000 Beiträge zum Onlinerecht. Tipp: Sie können auch nach gerichtlichen Aktenzeichen suchen, z.B. 15 O 15/24.

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Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat es einem Händler aus Oldenburg gestattet, mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zu werben. Damit ist eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg geändert worden.

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Irreführung: Werbung mit Testurteil „Bestes Möbelhaus“

Die Firma Möbel Höffner darf nicht mehr mit dem Testurteil „1. Platz, Bestes Möbelhaus“ des Deutschen Instituts für Service Qualität (disq) werben. Auch die Bezeichnung als „Deutsches Institut“ ist irreführend (OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2012, Az. 6 U 34/11).