Vergleichende Werbung ist ein verlockendes Marketinginstrument, vor dem viele wegen hoher Abmahngefahr zurückschrecken. In diesem ausführlichen Beitrag erfahren Sie, wie zulässige vergleichende Werbung geht.
Der BGH hat entschieden, dass man im Internet über den Zusatz “ähnlich wie …” damit werben darf, dass eigene Produkte einer bestimmten Markenware ähneln (BGH, Urteil vom 02.04.2015, Az. I ZR 167/13 – Staubsaugerbeutel im Internet).