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vergleichende Werbung

Bei uns finden Sie über 1.000 Beiträge zum Onlinerecht. Tipp: Sie können auch nach gerichtlichen Aktenzeichen suchen, z.B. 15 O 15/24.

Vergleichende Werbung UWG

Vergleichende Werbung im Netz: „Ähnlich wie …“ Markenware

Der BGH hat entschieden, dass man im Internet über den Zusatz „ähnlich wie …“ damit werben darf, dass eigene Produkte einer bestimmten Markenware ähneln (BGH, Urteil vom 02.04.2015, Az. I ZR 167/13 – Staubsaugerbeutel im Internet).