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Geburtstagszug – Erneute Entscheidung des OLG Schleswig

Angewandte Kunst Urheberrecht

Der von der Klägerin als selbstständiger Spielwarendesignerin entworfene Geburtstagszug genießt keinen Urheberrechtsschutz. Dies hat der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in einem gestern verkündeten Urteil entschieden und dabei die Prüfungsmaßstäbe angewandt, die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an Werke der angewandten Kunst zu stellen sind.

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