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Unzureichende Trennung von Werbung und Programm bei Sat.1

schleichwerbung recht

Ein Fernsehveranstalter verstößt gegen das Gebot des Rundfunkstaatsvertrags, Werbung eindeutig von anderen Sendungsteilen abzusetzen, wenn vor Beginn der Werbung in einen noch laufenden Programmhinweis zwar der Schriftzug „Werbung“ eingeblendet wird, der weiter laufende Programmhinweis jedoch den Bildschirm optisch dominiert (BVerwG, Urteil vom 14.10.2015, Az. 6 C 17.14).

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