Schleichwerbung
Bei uns finden Sie über 1.000 Beiträge zum Onlinerecht. Tipp: Sie können auch nach gerichtlichen Aktenzeichen suchen, z.B. 15 O 15/24.

- 08.03.2021
- Social Media Recht
- 3 min
OLG Frankfurt: Schleichwerbung einer Instagram Influencerin
Einer Influencerin und Youtuberin ist es verboten, im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Account Bilder von sich zu präsentieren und dabei Produkte vorzustellen nebst Verlinkung zu den Accounts der jeweiligen Hersteller, ohne sie als Werbung zu kennzeichnen.

- 06.10.2021
- Social Media Recht
- 3 min
OLG Frankfurt: Schleichwerbung eines Influencers auf Instagram
Empfiehlt ein „Influencer“ ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbung dar, wenn er sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt.

- 28.10.2019
- Werberecht
- 2 min
Kennzeichnungspflicht für Influencer-Werbung auf Instagram?
Die 4. Handelskammer des Landgerichts München I hat heute die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) gegen eine Influencerin abgewiesen (Az. 4 HK O 14312/18).

- 28.10.2019
- Social Media Recht
- 3 min
Instagram: Schleichwerbung durch Tags auf Herstellerseiten
Die Influencerin Pamela Reif muss ihre auf Instagram platzierte Werbung als solche kennzeichnen. Das Gericht folgt damit dem Antrag eines Wettbewerbsvereins, zu dessen Mitgliedern Verlage und Werbeagenturen zählen (LG Karlsruhe, Urteil vom 21.03.2019, Az. 13 O 38/18 KfH).

- 22.05.2022
- Werberecht
- 3 min
Unzureichende Trennung von Werbung und Programm bei Sat.1
Ein Fernsehveranstalter verstößt gegen das Gebot des Rundfunkstaatsvertrags, Werbung eindeutig von anderen Sendungsteilen abzusetzen, wenn vor Beginn der Werbung in einen noch laufenden Programmhinweis zwar der Schriftzug „Werbung“ eingeblendet wird, der weiter laufende Programmhinweis jedoch den Bildschirm optisch dominiert (BVerwG, Urteil vom 14.10.2015, Az. 6 C 17.14).

- 04.01.2019
- Werberecht
- 2 min
Bezahlte redaktionelle Artikel: „Sponsored by“ reicht nicht
Presseunternehmen müssen von anderen Unternehmen bezahlte redaktionelle Beiträge in einer Zeitung deutlich mit dem Begriff „Anzeige“ kennzeichnen. Der Hinweis „sponsored by“ reicht nicht aus (BGH, Urteil vom 06.02.2014, Az. I ZR 2/11 – GOOD NEWS II).