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Prüfsiegel

Bei uns finden Sie über 1.000 Beiträge zum Onlinerecht. Tipp: Sie können auch nach gerichtlichen Aktenzeichen suchen, z.B. 15 O 15/24.

anwalt wettbewerbsrecht

Bei Werbung mit Prüfsiegel muss Fundstelle genannt werden

Wer seine Produkte im Internet mit Prüfsiegeln bewirbt, muss eine Fundstelle angeben, wo Verbraucher weitere Informationen zur Auszeichnung finden können (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2014, Az. I-15 U 76/14).