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Krankheitsbezogene Werbung

Bei uns finden Sie über 1.000 Beiträge zum Onlinerecht. Tipp: Sie können auch nach gerichtlichen Aktenzeichen suchen, z.B. 15 O 15/24.

Abmahnung Amazon

Haftung für Verlinkung auf Produkte bei Amazon

Die Verlinkung auf die Produktseite eines Onlineshops (hier bei Amazon), auf der ausschließlich Waren eines einzelnen Anbieters angeboten werden, fördert den Absatz dieses Unternehmens und stellt eine wettbewerbsrechtlich relevante geschäftliche Handlung dar (BGH, Urteil vom 11.12.2014, Az. I ZR 113/13 – Bezugsquellen für Bachblüten).