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gezielte Behinderung

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Domainrecht Rechtsanwalt

Kein Verwechslungsschutz für beschreibende Domain

Mit einer Domainbezeichnung, die die angebotenen Produkte glatt beschreibt, kann Mitbewerbern keine ähnlich beschreibende Domain verboten werden. Es besteht kein Verwechlungsschutz (LG Hamburg, Urteil vom 01.10.2014, Az. 408 HKO 131/ 13).