Gerichtsstandsvereinbarung in Unterlassungserklärung Ausländische Unternehmen, die auf dem deutschem Markt tätig sind, müssen bei Wettbewerbsverstößen eine deutsche Gerichtsstandsvereinbarung in der Unterlassungserklärung akzeptieren (KG Berlin, Urteil vom 25.04.2014, Az. 5 U 178/11). Weiterlesen