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Werkstattbindung in Gebrauchtwagen-Garantie unwirksam

BGH Urteil

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer Klausel in einer Gebrauchtwagen-Garantie befasst, die die Garantieansprüche des Käufers an die Durchführung der Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten in der Werkstatt des Verkäufers/Garantiegebers oder eine vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt knüpft (BGH, Urteil vom 25.09.2013, Az. VIII ZR 206/12).

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