BGH zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des „Framing“
Der Betreiber einer Internetseite begeht keine Urheberrechtsverletzung, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des „Framing“ in seine eigene Internetseite einbindet (BGH, Urteil vom 09.07.2015, Az. I ZR 46/12 – Die Realität II).