Amazon-Händler sind für automatisch zugeordnete Artikelfotos anderer Händler zu ihrem Angebot verantwortlich. Sie trifft eine Pflicht, die eigenen Angebote regelmäßig zu überprüfen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.03.2021, Az. 6 W 8/18).
Schalten Handwerker Werbung ohne Hinweis darauf, dass die Leistung durch einen Subunternehmer erbracht wird bzw. werden könnte, ist dies wettbewerbswidrig und abmahnbar (OLG Rostock, Beschluss vom 17.02.2021, Az. 2 U 11/20).