Eine Weinschorle darf unter der Bezeichnung “Winzerschorle” vertrieben werden, auch wenn sie nicht in einem Winzerbetrieb hergestellt worden ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (OVG Koblenz, Urteil vom 11.09.2013, Az. 8 A 10219/13.OVG).
Weiterlesen