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Archive: März 2012

Anwalt Internetrecht Mainz

Zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet

Nach langjährigen Bemühungen der Verlagsbranche hat sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung am 05. März 2012 darauf geeinigt, im Rahmen des dritten Korbs der Reform des Urheberrechts ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet einzuführen.