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Verwirkung

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BGH Hard Rock Cafe

BGH entscheidet im Markenstreit um Hard Rock Cafe

Die Hard-Rock-Gruppe kann dem nicht zur Kette gehörenden „Hard Rock Café Heidelberg“ nicht verbieten, seinen Betrieb unter dieser Bezeichnung weiterzuführen. Mit dem bekannten „Hard-Rock-Cafe-Logo“ gekennzeichnete Artikel dürfen dort aber nicht mehr verkauft werden (BGH, Urteil vom 15.08.2013, Az. I ZR 188/11 – Hard Rock Café).