BGH entscheidet im Markenstreit um Hard Rock Cafe
Die Hard-Rock-Gruppe kann dem nicht zur Kette gehörenden „Hard Rock Café Heidelberg“ nicht verbieten, seinen Betrieb unter dieser Bezeichnung weiterzuführen. Mit dem bekannten „Hard-Rock-Cafe-Logo“ gekennzeichnete Artikel dürfen dort aber nicht mehr verkauft werden (BGH, Urteil vom 15.08.2013, Az. I ZR 188/11 – Hard Rock Café).