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Bei uns finden Sie über 1.000 Beiträge zum Onlinerecht. Tipp: Sie können auch nach gerichtlichen Aktenzeichen suchen, z.B. 15 O 15/24.

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LG Berlin: 15.000 € Schmerzensgeld wegen ehrverletzendem Tweet

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier wurde vom LG Berlin aufgrund eines Tweets verurteilt, an Noah Becker 15.000 € nebst Zinsen sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 526,58 € wegen eines schwerwiegenden Eingriffs in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht zu zahlen (LG Berlin, Urteil vom 15.01.2019, Az. 27 O 265/18).

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OLG Dresden: Boykott-Aufruf gegen „AfD-Friseur“ zulässig

Das Oberlandesgericht Dresden hat einen im Wahlkampf verbreiteten Boykott-Aufruf gegen einen Friseur, der Mitglied der Partei Alternative für Deutschland ist, als zulässig angesehen (OLG Dresden, Urteil vom 05.05.2015, Az. 4 U 1676/14).