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Spekulationsmarke

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abmahnung rechtsmissbrauch

OLG Frankfurt: Rechtsmissbrauch durch Spekulationsmarke

Wer Marken ohne seriöses Geschäftsmodell und ernsthafte Benutzungsabsicht auf Vorrat anmeldet, um Dritte abzumahnen, kann rechtsmissbräuchlich handeln (OLG Frankfurt, Urteil vom 07.02.2013, Az. 6 U 126/12).