LG Berlin: 15.000 € Schmerzensgeld wegen ehrverletzendem Tweet
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier wurde vom LG Berlin aufgrund eines Tweets verurteilt, an Noah Becker 15.000 € nebst Zinsen sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 526,58 € wegen eines schwerwiegenden Eingriffs in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht zu zahlen (LG Berlin, Urteil vom 15.01.2019, Az. 27 O 265/18).