Präsentation von Nachahmung auf Messe für Fachpublikum
Der BGH hat entschieden, ob allein aus der Präsentation eines als Nachahmung beanstandeten Keksprodukts auf einer internationalen Süßwarenmesse folgt, dass das Produkt in der gleichen Aufmachung auch inländischen Verbrauchern angeboten wird (BGH, Urteil vom 23.10.2014, Az. I ZR 133/13 – Keksstangen).