Im Impressum eines Immobilienmaklers muss gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG die zuständige Aufsichtsbehörde angegeben werden. Verstöße können abgemahnt werden (LG Leipzig, Urteil vom 12.06.2014, Az. 05 O 848/13).
Bereits 2012 wurde Facebook vom LG Berlin u.a. die Nutzung der “Freundefinder”-Funktion untersagt. Spannender sind allerdings die Ausführungen des Gerichts zur Abmahnbarkeit der datenschutzwidrigen Einholung von Erlaubnis zur kommerziellen Verwendung von Nutzerdaten.