OLG Köln: Google & ehrverletzende Autocomplete-Vorschläge
Nachdem der BGH entschieden hatte, dass Googles Autocomplete-Vorschläge Persönlichkeitsrechtsverletzungen darstellen können, verurteilte das OLG Köln den Suchmaschinenbetreiber jetzt, die angegriffenen Kombinationen zu löschen. Schadensersatz muss Google aber nicht zahlen (OLG Köln, Urteil vom 08.04.2014, Az. 15 U 199/11).