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Archive: August 2023

negative bewertung löschen

Schlechte Bewertung: Verfasser muss Tatsachen beweisen können

Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese Fakten auch zutreffend sind (LG Frankenthal, Urteil vom 22.05.2023, Az. 6 O 18/23).