Schlechte Bewertung: Verfasser muss Tatsachen beweisen können Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese Fakten auch zutreffend sind (LG Frankenthal, Urteil vom 22.05.2023, Az. 6 O 18/23). Weiterlesen