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Archive: März 2018

jameda bewertungen löschen lassen

OLG Hamm: Jameda darf Falschbehauptung nicht veröffentlichen

Das OLG Hamm hat in einem Verfügungsrechtsstreit einer in Essen niedergelassenen Zahnärztin gegen das Unternehmen aus München, das das Ärztebewertungsportal www.jameda.de unterhält, entschieden (OLG Hamm, Urteil vom13.03.2018, Az. 26 U 4/18 OLG Hamm, rechtskräftig).