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Archive: Mai 2012

bewertung löschen lassen

Negative eBay Bewertung: Keine einstweilige Verfügung

eBay Händler können gegen negative Bewertungen regelmäßig nicht im Wege einer einstweiligen Verfügung vorgehen, sondern nur per Hauptsacheklage (OLG Köln, Urteil vom 08.03.2012, Az. 15 U 193/11).