Der BGH hat über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des automatisierten Abrufs von Daten von einer Internetseite, um sie auf einer anderen Internetseite anzuzeigen (sog. “Screen Scraping”), entschieden (BGH, Urteil vom 30.04.2014, Az. I ZR 224/12 – Flugvermittlung im Internet).
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