LG Hamburg: Haftung eines Internetcafés für Filesharing
Hinsichtlich privater Internetanschlüsse hat sich zur Störerhaftung mittlerweile eine herrschende Auffassung in der Rechtsprechung herausgebildet. Im Fall von Anbietern, die einen Internetanschluss im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit zur Verfügung stellen, gibt es jedoch bisher kaum Rechtsprechung.