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German TOP 100 Charts Abmahnung von Bindhardt Fiedler Zerbe

German TOP 100 Charts Abmahnung von Bindhardt Fiedler Zerbe

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden mahnt im Auftrag von Culcha Candela wegen illegalen Filesharings einzelner Songs in Tauschbörsen ab, z.B. „Von Allein„, „Wildes Ding“ oder „Hungry Eyes„.

Achtung: Die Songs sind meist Teil eines „German TOP 100 Single Charts“ Containers, bei dem es mit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nicht getan ist – es drohen Folgeabmahnungen.

Folgeabmahnungen bekämpfen
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→ Tel. 06131-9205994

Empfänger einer Abmahnung können leicht überprüfen, ob der abgemahnte Titel auch in ihrem Fall Teil eines Chartcontainers ist. Bindhard Fiedler Zerbe gibt dies auf Seite 1 der Abmahnung unter Ziffer 1.) bei „Upload“ und „Original-Titel“. Die Dateien tragen Bezeichnungen wie

German_TOP100_Single_Charts_14_01_2013-NoGroup.rar

www..torrent.to…German_Top_100_Single_Charts_08.10.2012

www..torrent.to…German.Top.100.Single.Charts.07.05.2012

Diese Dateien enthalten bekanntermaßen zahlreiche weitere Musiktitel, die von Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer, Rechtsanwalt Daniel Sebastian, FAREDS Rechtsanwälte u.a. abgemahnt werden. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gehen daher Folgeabmahnungen ein, wenn der Betroffene nicht umgehend reagiert. Es wird empfohlen, die Abgabe vorbeugender Unterlassungserklärungen prüfen zu lassen.

Handlungsempfehlung