Die Kanzlei Zimmermann und Decker aus Hamburg verschickt für die folgenden Rechteinhaber Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet, speziell in Online-Tauschbörsen:
Caroline von Brünken, Buschingstr. 3, 81667 München und
Jens Ophälders, Wilhelmshofallee 96a, 47800 Krefeld
Tonpool Medien GmbH, Ehlbeek 15 b, 30938 Burgwedel
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Anwaltskosten und Schadenersatz in Form einer Vergleichspauschale. Für den Fall der Nichtzahlung wird angekündigt, dass deutlich höhere Ansprüche geltend gemacht werden.
Handlungsempfehlung
1. Keinesfalls sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung oder Vergleichsannahmeerklärung unterzeichnen oder den Vergleichsbetrag ungeprüft bezahlen.
2. Lassen Sie sich fachkundig rechtlich beraten. Meist – aber nicht immer! – empfiehlt sich die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung.
3. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung in der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch.
Kostenlose Ersteinschätzung
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.