Der Fotograf Heinz-Guenter Hamich lässt über die Kanzlei Weber Hoss Urheberrechtsverletzungen wegen rechtswidriger Verwendung von vermeintlich kostenlosen Fotos abmahnen, die über Pixelio bezogen worden waren.
Abmahngefahr Pixelio Fotos
Die Verwendung von Pixelio-Bildern bleibt weiter sehr risikobehaftet. Immer mehr Kanzleien mahnen wegen fehlerhafter Kennzeichnung von Fotos bzw. deren Nutzung in verbotenem Kontext ab.
Beispiele
Kanzlei PixelLaw für Benjamin Thorn – Kanzlei PixelLaw für Peter Kirchhoff – Rechtsanwalt Jens Pauleit für Alexander Klaus – Kanzlei Dr. Flotho & Linke für Silvana Geißler – Rechtsanwalt Roland Rodenberg für Patrick Jenning – BGKW Rechtsanwälte für Ulrich Stoll – Rechtsanwalt Tobias Weißflog für Uwe Dreßler
Mit der vorliegenden Abmahnung rügt die Kanzlei Weber Hoss sowohl eine nicht ausreichende Urheberbenennung (Urhebervermerk im Impressum) als auch die Verwendung im kommerziellen Umfeld, obgleich nur eine Nutzung für redaktionelle Zwecke erlaubt gewesen sei. Aufgrund dessen fordern Weber Hoss für Heinz-Guenter Hamich die
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie
2. Erteilung von Auskunft über die Art und Weise der Nutzung des betroffenen Fotos als Vorbereitung des Schadensersatzanspruches
Da bei Bildrechteverletzungen im Kontext zu Pixelio von der Art und Weise der Kennzeichnungspflicht über die grundsätzliche Berechtigung des Unterlassungsanspruchs bis hin zur Höhe der Schadensersatzansprüche einiges umstritten ist, sollten sich Empfänger derartiger Abmahnungen in jedem Fall anwaltlich beraten lassen.
Pixelio Abmahnung erhalten – was tun?
- Unterzeichnen Sie die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro pro Fall.
- Erteilen Sie keine Auskunft ohne anwaltliche Unterstützung. Die Auskunft ist Grundlage des Schadensersatzanspruches.
- Nehmen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung in Anspruch.