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Markenrecherche – Alles Wichtige & Tipps im Überblick

Markenrecherche Kosten

Muss man vor Markenanmeldungen eine Markenrecherche durchführen? Reicht es, bei Google & im DPMA Register nach identischen Marken zu suchen? Was bringt eine Markenrecherche nach Eintragung der eigenen Marke? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

1. Warum sollte man eine Markenrecherche durchführen?

Eine Markenrecherche ist aus mehreren Gründen sinnvoll.

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2. Was riskiert man bei oberflächlicher oder unterbliebener Recherche?

Wird eine Marke angemeldet, überprüfen Markenämter wie das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) oder das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) nicht, ob die neue Marke bestehende Rechte Dritter verletzt.

Das Markenamt prüft neben formellen Aspekten wie dem ordnungsgemäßen Ausfüllen der Anmeldeunterlagen und der fristgemäßen Gebühreneinzahlung nur, ob der Registrierung absolute Schutzhindernisse entgegenstehen. Eine Markenrecherche im Sinne einer Kollisionsprüfung wird ausdrücklich nicht durchgeführt.

Entsprechend birgt eine Markenanmeldung ohne vorherige professionelle Markenrecherche erhebliche rechtliche Risiken, da völlig offen ist, ob die neue Marke mit fremden Kennzeichen kollidiert. Dies können z.B. ähnliche ältere Marken, Firmennamen, Werktitel oder sogar Urheberrechte sein.

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3. Widerspruchsrisiko hemmt Investitionen

Nach Veröffentlichung können Inhaber älterer Schutzrechte, die Verwechslungsgefahr mit dem eigenen Kennzeichen befürchten, gegen die Neueintragung innerhalb einer Frist von drei Monaten Widerspruch einlegen. Die amtliche Widerspruchsgebühr des DPMA beläuft sich auf 250 Euro, das EUIPO berechnet 320 Euro (statt früher 350 Euro).

Das Markenamt wird den Fall anschließend im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens auf eine mögliche Verwechslungsgefahr zwischen dem älteren Schutzrecht und der jüngeren Marke hin überprüfen. Die Entscheidungen des Markenamts erfolgen oft erst nach jahrelangen juristischer Auseinandersetzungen. Legt eine Partei Erinnerung oder Beschwerde ein, zieht sich das Verfahren weiter in die Länge. Während dieser Zeit kann sich der Markeninhaber nicht darauf verlassen, ob seine Marke Bestand haben oder unter Umständen nach Jahren gelöscht wird. Diese Unsicherheit hemmt Investitionen in die Bekanntmachung und den Reputationsaufbau der Marke. Im Ernstfall entscheidet das Markenamt schließlich, dass die Marke Ihres Unternehmens zu hohe Ähnlichkeit mit der bereits länger geschützten Kennzeichen aufweist und verfügt eine teilweise oder vollständige Löschung. Eine Erstattung der gezahlten Anmeldegebühren findet nicht statt.

Aus rechtlicher Sicht ist eine professionelle Markenrecherche im Vorfeld einer Markenanmeldung daher im Grunde unerlässlich. Nur so kann das Risiko einer Kollision mit bestehenden Rechten Dritter von vornherein auf ein Minimum reduziert werden.

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4. Wann besteht Kollisionsgefahr mit bereits eingetragenen Marken?

Eine neue Marke kollidiert mit einer bereits eingetragenen Marke, wenn die Marken identisch sind, d.h. Markenzeichen als auch Produktbereich identisch sind (sog. Doppelidentität). Typisch ist dies bei zum Beispiel bei Produktpiraterie. Deutlich häufiger in der Praxis anzutreffen sind Fälle, bei denen zwischen den Marken (möglicherweise) Verwechslungsgefahr besteht. Sehr bekannte bzw. berühmte Marken können darüber hinaus unter bestimmten Umständen sogar gegen Marken vorgehen, die für unterschiedliche Produkte registriert bzw. benutzt werden.

Verwechslungsgefahr liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Verkehr glauben könnte, dass die von den Vergleichszeichen erfassten Produkte aus demselben Unternehmen oder aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen. Der Begriff der Verwechslungsgefahr umschreibt also den Beurteilungsmaßstab dafür, welchen Abstand ein Markeninhaber von den Verwendern konkurrierender Zeichen fordern kann. Es besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere

so dass beispielsweise ein hoher Grad der Produktähnlichkeit durch einen geringeren Grad der Zeichenähnlichkeit oder durch eine geringe Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden kann und umgekehrt. Die Verwechslungsgefahr ist dabei umso größer, je höher die Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausfällt. Marken, die von Hause aus oder wegen ihrer Bekanntheit auf dem Markt eine hohe Kennzeichnungskraft besitzen, genießen einen umfassenderen Schutz als Marken, deren Kennzeichnungskraft geringer ist. So können z.B. berühmte Marken mit entsprechend großem Schutzumfang auch bei (nur) durchschnittlicher Warenähnlichkeit und unterdurchschnittlicher Markenähnlichkeit der Gefahr einer Verwechslung im Verkehr mit einer jüngeren Marke unterliegen.

Sind zwei Marken identisch oder verwechselbar ähnlich, entscheidet der Zeitrang der Anmeldungen darüber, welche Marke das bessere Recht darstellt. Anders ausgedrückt gewinnt das zuerst eingetragene Kennzeichen mit besserer Priorität. Ausführliche Informationen finden Sie in unseren großen Übersicht zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht.

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5. Unsere Tipps, wie eine Markenrecherche ablaufen sollte

a. Identitätsrecherche

Im Vorfeld einer Markenanmeldung empfehlen wir, als Mindestaufwand eine Recherche nach identischen und ähnlichen Marken durchzuführen. Wenn Sie eine deutsche Marke oder Unionsmarke (= Wirkung für die gesamte EU) anstreben, sollte typischerweise mit einer Suche bei Google sowie im DPMA-Register begonnen werden – in diesem Stadium durchaus auch ohne anwaltliche Hilfe.

Falls Sie ein identisches Kennzeichen ermitteln, z.B. eine für Ihren Produktbereich registrierte Wortmarke, wird oftmals wenig Spielraum für Ihre neue Marke verbleiben. Sofern es sich nicht um eine bösgläubige Markenanmeldung handelt oder eine Möglichkeit besteht, dass Sie sich auf ein noch älteres Kennzeichen berufen, kann allenfalls eine Abgrenzungsvereinbarung mit dem Inhaber der älteren Marke zum Ziel führen.

Falls Sie kein identisches Kennzeichen ermitteln, bedeutet dies nicht, dass Ihre Wunschmarke keine fremden Rechte verletzt. Im Gegenteil: In der Praxis kommt es weit häufiger zu Markenstreitigkeiten zwischen lediglich ähnlichen Marken.

Beispiel: Sie recherchieren im DPMA-Register, ob dort eine Marke mit der Bezeichnung „Koka Kola“ registriert ist. Da Sie nicht fündig werden, melden Sie eine gleichnamige Marke mit Wirkung für Deutschland an. Unabhängig davon, für welche Waren und Dienstleistungen diese neue Marke angemeldet wurde, verletzen Sie wegen phonetischer Identität die älteren Rechte der bekannten Getränkemarke „Coca Cola“. Es handelt sich um eine eindeutige Markenverletzung.

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b. Ähnlichkeitsrecherche

Da Markenverletzungen wie vorstehend beschrieben nicht nur bei identischen Marken vorliegen, sollten Sie auf Grundlage des Ergebnisses Ihrer Identitätsrecherche eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche durchführen lassen. Eine Ähnlichkeitsrecherche bietet erheblich mehr Sicherheit als eine Identitätsrecherche, da „Ähnlichkeit“ insoweit nicht nur im Sinne einer Zeichenähnlichkeit zu verstehen ist, sondern auch in Form von Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeiten. Wenn Sie unsere Kanzlei beauftragen, überprüfen wir bei dieser Art der Markenrecherche, ob bereits visuell, begrifflich oder klanglich ähnliche Marken in den Register der relevanten Markenämter registriert wurden.

Alle von unserer Kanzlei angebotenen Ähnlichkeitsrecherchen (DE & EU) beinhalten eine Suche nach identischen Firmennamen in Deutschland.

Das Ergebnis unserer anwaltlichen Markenrecherche kann zur Folge haben, dass wir Ihnen je nach ermitteltem Risiko raten, die gewünschte Marke anzumelden, von der Anmeldung Abstand zu nehmen oder eine veränderte, weniger risikoreiche Variante anzumelden. Lassen Sie sich bei der Namensfindung und Markenkreation frühzeitig von spezialisierten Rechtsanwälten begleiten.

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c. Markenüberwachung

Um Ihre Marke nach der Eintragung umfassend vor identischen oder ähnlichen Kennzeichen zu schützen, führen wir auf Wunsch für Sie eine laufende Markenüberwachung durch. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, bei Veröffentlichung von fremden, verwechslungsfähigen Marken direkt Widerspruch einzulegen, um Ihr Schutzrecht effektiv und kostengünstig zu verteidigen. Auf Wunsch kann unsere Recherche auf ähnliche Marken und Firmennamen erstreckt werden.

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