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Massenhafte Klagedrohungen durch Rechtsanwalt Schlösser

Foto Urheberrechtsverletzung

Rechtsanwalt Sascha Schlösser hat mir gestern Abend in mehreren hier bearbeitenden Abmahnfällen seiner Kanzlei wegen Bildrechteverletzungen gut sechzigseitige, größtenteils pauschale Klageandrohungen gemailt, gerichtet u.a. gegen einen Flüchtlingshilfeverein.

Abmahnungen wegen fehlendem Urhebervermerk von Pixelio-Bildern

Bereits seit geraumer Zeit verschickt Rechtsanwalt Schlösser urheberrechtliche Abmahnungen für Fotografen bzw. deren Erben wegen fehlender Kennzeichnung ihrer Fotos mit dem Namen bzw. Pseudonym des Urhebers. Betroffen sind regelmäßig vermeintlich kostenlose, lizenzfreie Bilder des Stockarchvis Pixelio, so etwa auch hier.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert Rechtsanwalt Schlösser die Abgemahnten zur Auskunft über die Bildverwendung sowie die Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz auf. Sowohl Berechtigung als auch Höhe der Ansprüche sind umstritten.

Massenhafte Klageandrohung per E-Mail

Gestern erreichten mich nun kurz nacheinander drei E-Mails des gegnerischen Kollegen mit “letztmaligen” Klageandrohungen gegen meine Mandanten. In den anhängenden ca. sechzigseitigen PDFs setzt sich Rechtsanwalt Schlösser mit den rechtlichen Aspekten der Thematik auseinander.

Interessanterweise folgert er die Berechtigung seiner Abmahnungen unter anderem daraus, dass ich die Urheberschaft des abmahnenden Fotografen mit Nichtwissen bestritten hatte – ein sicher streitbarer Vorwurf, den ich nicht teile. Bestritten wird schließlich nicht die Pflicht zur Kennzeichnung des Bildes mit einem Urhebervermerk, sondern nur die Urheberschaft des abmahnenden Fotografen, über die bei uns keine positive Kenntnis besteht.

Rechtsanwalt Schlösser wirft mir persönlich außerdem unter Verweis auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln Vortrag wider besseren Wissens vor und verweist auf meine folgende Textpassage:

„Entgegen meiner Argumentation war das Landgericht der Auffassung, dass die Pflicht zur Urheberkennzeichnung in der “üblichen Weise” nur die Art und Weise der Kennzeichnung, nicht aber die Frage der Kennzeichnungspflicht an sich betreffen würde. Eine im Prozess vorgelegte abweichende Stellungnahme von Pixelio konnte die Kölner Richter nicht umstimmen. Trotz meiner Kritik reduzierte das Landgericht auch nicht den Streitwert von 6.000,00 Euro.“

Ich würde seiner Auffassung nach einen aussichtslosen Prozess provozieren. Den Schaden könne mein Mandant ggf. aufgrund grob fahrlässiger Pflichtverletzung bei mir regressieren. Auf die gegen das nicht rechtskräftige Urteil eingelegte Berufung geht der Kollege dabei nicht ein.

Flüchtlingshilfeverein bittet um Spenden

Traurig ist, dass selbst gegen einen von mir vertretenen Flüchtlingshilfeverein kein Erbarmen gezeigt wird, der als Kompensation für die fehlende Urheberkennzeichnung immerhin 283,54 EUR statt des geforderten Betrags von 1.171,44 Euro zahlen konnte. Rechtsanwalt Schlösser teilte dazu lediglich mit:

“Meine Mandantschaft ist bereit und vorbereitet auch bei desolaten wirtschaftlichen Verhältnissen einen Titel zu erwirken und dem vollstreckbaren Titel 30 Jahre nachzugehen.”

Sollten Sie den Verein für den Fall eines Prozesses finanziell unterstützen wollen, freut sich der Vorstand über Spenden zu Gunsten der folgenden Kontoverbindung:

Flüchtlingshilfe Lippe e.V.
Kontonummer: 462 173 11
BLZ: 476 501 30
Sparkasse Detmold

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