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Pixelio Foto Abmahnung im Namen von Jutta Jenning

Pixelio Abmahnung

Uns liegt eine Abmahnung im Namen von Jutta Jenning vor, mit der die unerlaubte Verwendung eines Pixelio Bildes gerügt wird.

Fehlende Urheberkennzeichnung und Nutzung außerhalb von erlaubtem Kontext

Jutta Jenning ist seit längerem bekannt für urheberrechtliche Abmahnungen wegen angeblich rechtswidriger Verwendung ihrer Fotos bzw. Bilder. Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung sind zwei Vorwürfe:

  1. Verwendung eines Bilds im kommerziellen Kontext, obwohl nur eine Freigabe für die rein redaktionellen Bereich erteilt worden war sowie die
  2. Verwendung ohne korrekte Urheberkennzeichnung (§ 13 UrhG).

Pixelio erläutert die Unterschiede zwischen redaktioneller bzw. redaktioneller und kommerzieller Freigabe zwar nicht unmittelbar in den Lizenzbedingungen, aber in seiner Hilfe. Die maßgeblichen Abschnitte lauten:

Bilder mit einer nur redaktionellen Freigabe können z.B. wie folgt verwendet werden:

  • Bebilderung einer rein privaten Webseite (aber z.B. keine Firmenwebseiten) mit privaten Inhalten
  • zur Erstellung einer privaten Geburtstagskarte, einer privaten Einladung
  • sonstige rein private Zwecke
  • zur Bebilderung von redaktionellen Artikeln in redaktionellen Medien im Rahmen der Berichterstattung sowohl im Web- als auch Printbereich (z.B. in Zeitungen, Zeitschriften, Schulbücher, Sachbücher, Nachrichten)
  • zur Bebilderung von Diplomarbeiten

Bilder mit einer kommerziellen und redaktionellen Freigabe können für alle unter „nur redaktionelle Nutzung“ genannten Beispiele verwendet werden und darüber hinaus z.B. :

  • zur Bebilderung von Firmenwebseiten (auch Webseiten von Ärzten)
  • für werbliche Zwecke (Werbeanzeigen, -flyer, -prospekte, Kataloge)
  • für Veranstaltungseinladungen
  • Firmenpräsentationen
  • verkaufsunterstützende Maßnahmen
  • Coverbild auf Zeitschriften oder Büchern

Die Pflicht zur Urheberkennzeichnung ist in den Pixelio Lizenzbedingungen jeweils unter Ziffer IV. wie folgt geregelt:

„IV. Urheberbenennung und Quellenangabe

Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO‘

Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.

Bei der isolierten Darstellung des Bildes durch direkten Aufruf der Bild-URL ist eine Urheberbenennung nicht erforderlich.“

Unterlassung, Auskunft und Vernichtung

Jutta Jenning fordert über ihren Anwalt die Unterlassung der Bildnutzung, Vernichtung aller hergestellten Vervielfältigungsstücke sowie Erteilung von Auskunft über den Umfang der Bildnutzung als Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung lag der Abmahnung nicht bei.

Anwaltskosten werden zunächst nicht beziffert. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Bezifferung der Anwaltskosten zusammen mit dem Schadensersatzanspruch nach Auskunftserteilung erfolgen wird.

Update vom 18.11.2014

Uns liegt jetzt auch eine einstweilige Verfügung vor, die im Namen von Jutta Jenning vor dem Landgericht Köln erwirkt wurde. Im Beschluss folgte das Landgericht dem Vorschlag der Abmahnerin und setzte einen Streitwert in Höhe von 6.000 Euro an. Zu beachten ist, dass Streitgegenstand nicht nur eine fehlende Urheberkennzeichnung, sondern zusätzlich eine Bildverwendung in verbotenem Kontext war. Freigegeben war das Bild ausschließlich für die redaktionelle Nutzung. Die Nutzung erfolgte aber im Rahmen eines kommerziellen Angebots.

Handlungsempfehlung

  1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Wenn keine Reaktion binnen der gesetzten Frist erfolgt, droht eine einstweilige Verfügung oder Klage.
  2. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und beraten Sie von der Auskunfterteilung bis zur Angemessenheit des Schadensersatzes.
  3. Nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Die Abmahnung können Sie uns vorab als Fax oder Scan zusenden, natürlich völlig unverbindlich.
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