Zum 23.03.2016 treten grundlegende Änderungen bei der Anmeldung von EU-Marken in Kraft. Wir haben eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen einschließlich Beispielen zum neuen Gebührensystem für Sie zusammengefasst.
1. Neue Namen für HABM und Gemeinschaftsmarke
Die Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung bringt neben diversen inhaltlichen Änderungen auch neue Namen. So wird das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ab dem 23.03.2016 unter der Bezeichnung Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) auftreten. Auch die bislang als Gemeinschaftsmarke bezeichnete „EU-Marke“ wird umbenannt und heißt nun Unionsmarke.
2. Neues Gebührensystem für Markenanmeldungen
Weitaus praxisrelevanter ist die umfassende Änderung der Preisstruktur bei der Anmeldung von Marken. Bislang wurden für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke amtliche Anmeldegebühren in Höhe von 900 € fällig, wenn die Marke für bis zu drei Nizza Klassen angemeldet wurde (1.050 € bei Anmeldung auf Papier). Ob Markenschutz für eine, zwei oder drei Klassen beantragt wurde, hatte also keine Kostenunterschiede zur Folge.
Für den Schutz von Unionsmarken geht das europäische Markenamt dagegen zur einer Zahlung pro Klasse über. Die Anmeldung einer Unionsmarke für eine Klasse löst Amtsgebühren in Höhe von nur noch 850 € aus. Wer seine Marke für zwei Klassen anmeldet, zahlt 900 €, d.h. die gleichen Gebühren wie bisher. Soll die Marke dagegen für drei oder mehr Klassen angemeldet werden, steigen die Anmeldegebühren um 150 € pro Klasse.
Zur Verdeutlichung hier einige Beispiele in der Übersicht:
Anzahl der gewünschten Klassen | Gebühr |
1 | 850 € |
2 | 900 € |
3 | 1.050 € |
4 | 1.200 € |
5 | 1.350 € |
pro weitere Klasse | + 150 € |
Wir melden Ihre Unionsmarke an. Eine Kostenübersicht sowie ausführliche FAQ rund um Markenanmeldungen finden Sie in unserer Übersicht.
3. Neue Gebühren für Verlängerung von Marken
Die Gebühren für die Verlängerung von Marken verändern sich ebenfalls hin zum neuen Kostensystem. Bislang wurde von Seiten des HABM für die Verlängerung einer Marke, die in ein bis drei Klassen geschützt war, eine Verlängerungsgebühr in Höhe von 1.350 € fällig. Jede zusätzliche Klasse kostete 400 €.
Die neuen Verlängerungsgebühren entsprechen der Höhe nach den oben dargestellten Anmeldegebühren, was eine erhebliche Vergünstigung und damit einen Anreiz zur Verlängerung von Markenschutz auf EU-Ebene darstellt. Wer beispielsweise eine Marke verlängern will, die nur in einer Klasse geschützt ist, muss dafür nur noch 850 € an das Markenamt zahlen. Aber auch die Verlängerung von Marken, die für mehrere Klassen geschützt sind, wird künftig deutlich günstiger.
Eine Übersicht der neuen Regelungen finden Sie auch auf der Website des europäischen Markenamts.