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Verbotenes Umlenken von Kunden nach Onlinebestellung

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Onlinehändler dürfen Verbraucher nach der Bestellung eines Produkts nicht anrufen und auf andere Produkte umlenken (z.B. teurere Nachfolgemodelle), indem das bestellte Modell als nicht lieferbar oder defekt dargestellt wird.

Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 sind

Waren- oder Dienstleistungsangebote im Sinne des § 5a Absatz 3 zu einem bestimmten Preis, wenn der Unternehmer sodann in der Absicht, stattdessen eine andere Ware oder Dienstleistung abzusetzen, eine fehlerhafte Ausführung der Ware oder Dienstleistung vorführt oder sich weigert zu zeigen, was er beworben hat, oder sich weigert, Bestellungen dafür anzunehmen oder die beworbene Leistung innerhalb einer vertretbaren Zeit zu erbringen;

Wir unterstützen Onlinehändler beim Vorgehen gegen Wettbewerbsverletzungen. Nehmen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung in Anspruch.

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