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Pixelio Abmahnung | Sascha Schlösser für Katharina Scherer

Pixelio Abmahnung

Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt verschickt aktuell urheberrechtliche Abmahnungen für die Fotografin Katharina Scherer wegen Verwendung ihrer lizenzfreien Fotos ohne Urheberkennzeichnung (Pixelio).

Abmahnung „lizenzfreier“ Pixelio Fotos

Der mir vorliegende Fall betrifft ein lizenzfreies Foto, dass kostenlos über die Plattform Pixelio bezogen werden kann. In der Abmahnung rügt Rechtsanwalt Sascha Schlösser, dass das Bild nicht mit der nach § 13 UrhG vorgeschriebenen Urheberkennzeichnung versehen sei, d.h. der Name der Fotografin nicht im Zusammenhang mit dem Foto angegeben wurde.

An diesem Vorwurf ist richtig, dass Lizenzfreiheit nicht gleichbedeutend ist mit Rechtsfreiheit. Die Pflicht zur Urheberkennzeichnung nach § 13 UrhG besteht also grundsätzlich auch bei lizenzfreien Bildern. Rechtsanwalt Schlösser schießt mit seiner Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungsvorlage aber über das Maß der bestehenden Ansprüche deutlich hinaus. Beachten Sie insoweit die folgende Empfehlung.

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