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Werbeversprechen mit gleichzeitiger Volumenbegrenzung

abmahnung irreführende werbung

Die Vodafone-Werbung „Sky für unterwegs“ gekoppelt mit den Aussagen „Alle Spiele der Bundesliga live erleben“  und „12,95 € mtl. mit 2 GB Datenvolumen on top“ ist irreführend (LG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2014, Az. 38 O 25/14).

Werbeversprechen mit gleichzeitiger Volumenbegrenzung

Vodafone hatte damit geworben, dass zu bereits bestehenden Tarifen alle Spiele der Fußball-Bundesliga live auf Tablets und Smartphones für „12,95 € mtl. mit 2 GB Datenvolumen on top“ angesehen werden können. Der Verbraucher konnte dafür zusätzlich zu seinem normalen Mobilfunktarif das „Sky für unterwegs“ Paket hinzubuchen.

Werbung irreführend wegen begrenztem Datenvolumen

Das Gericht ging von einer Irreführung aus, da der Eindruck erweckt werde, Verbraucher könnten mit dem Angebot alle Bundesligaspiele uneingeschränkt ansehen. Aus objektiver Sicht wäre dies aber nicht möglich, da die zusätzlichen 2 GB Datenvolumen nicht ausreichend seien. Hierfür bräuchte der Verbraucher weitaus mehr Datenvolumen. Zwar würde die Verbindung nach dem Verbrauch der 2 GB nicht gekappt, sondern nur gedrosselt. Mit gedrosselter Geschwindigkeit wäre eine „live“-Übertragung auf ein Smartphone oder Tablet aber nicht mehr möglich. Vodafone habe sich zwar darauf berufen, dass eine unbeschränkte Nutzung per WLAN möglich ist. Da jedoch in der Werbekampagne keine Unterscheidung zwischen UMTS, LTE und WLAN getroffen wurde, erwecke dies beim Verbraucher den Eindruck, dass alle Übertragungsformen uneingeschränkt nutzbar seien.

Merke

Werbung mit umfassenden Leistungsversprechen kann irreführend sein, wenn die Leistung im Rahmen des Pakets nicht vollumfänglich in Anspruch genommen werden kann. Hier war maßgeblich:

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