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Abmahnung Shameless (Serie) | Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag von Warner Bros. urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharings von Folgen der amerikanischen Dramedy-Serie Shameless.

In Deutschland ist die Serie unter dem Titel „Shameless – Nicht ganz nüchtern“ bekannt. Die Serie handelt von einem alleinerziehenden Vater von sechs Kindern, der dem Alkohol- und Drogenmissbrauch verfallen ist. Die älteste Tochter übernimmt daraufhin die Rolle der Mutter und kümmert sich um die Erziehung ihrer Geschwister und den Zusammenhalt der Familie.

Für die Warner Bros. Entertainment GmbH fordert Waldorf Frommer Rechtsanwälte die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung von 619,50 EUR

Pro getauschter Serienfolge beziffert Waldorf Frommer einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR. Für den Unterlassungsanspruch setzt die Kanzlei in Übereinstimmung mit § 97 a Abs. 3 UrhG einen Gegenstandswert von 1.000,00 EUR an. Dies führt zu einem Gesamtgegenstandswert von 1.450,00 EUR, aus dem sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 169,50 EUR errechnen.

Haftung für Abmahnung

Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es bedarf immer einer Prüfung des Einzelfalls. Keineswegs aber haften Anschlussinhaber in jedem Fall.

Insbesondere wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat, bestehen gute Verteidigungsaussichten. So kann die Verantwortlichkeit von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen bzw. volljährigen Kinder entfallen. Für andere volljährige Familienmitglieder haftet der Anschlussinhaber ebenfalls nicht verdachtsunabhängig. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Mitbewohner oder Untermieter haften. In mehreren aktuellen Prozessen mussten Hotelbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen nicht für Downloads ihrer Gäste haften. Und selbst bei einer Täterschaft des Anschlussinhabers sollte die Abmahnung im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen sowie die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Download von mehreren Folgen birgt Risiko von Folgeabmahnungen

Falls Sie eine Abmahnung wegen einer Einzelfolge erhalten haben, über den Anschluss aber mehrere Folgen der TV-Serie Person of Interest geladen wurden, sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden, ohne sie auf weitere heruntergeladene Folgen bzw. die gesamte betroffene Staffel von Person of Interest zu erweitern, um der Gefahr von Folgeabmahnungen entgegenzuwirken.

Handlungsempfehlung

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die TV-Folge von Shameless heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.

© VRD – Fotolia.com

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