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WordPress: Abmahngefahr bei Nutzung von AMP Plugin

WordPress AMP Plugin abmahnbar

Wer auf WordPress Websites AMP einbindet und dafür das weit verbreitete AMP Plugin von Automattic nutzt, kann wegen fehlender Verlinkung auf Impressum und Datenschutzerklärung abgemahnt zu werden.

Accelerated Mobile Pages (AMP) – was ist das?

Viele mobile Nutzer geben nach etwa drei Sekunden Wartezeit auf, wenn die Seite bis dahin nicht geladen ist. Google treibt daher seit einiger Zeit die Verbreitung von Accelerated Mobile Pages (AMP) voran. Die AMP Technologie wirkt über eine HTML Komprimierung sowie den weitestgehenden Verzicht auf Performancehemmer, die Anpassung von Bildern an die Displaygröße des Nutzers sowie die optionale Einschaltung des Google AMP Cache.

Ergebnis ist ein stark reduziertes Dateivolumen der Webseite (ca. 10 % des üblichen Codes), was angeblich zu viermal schnelleren Ladezeiten führt. Empfehlenswert ist AMP aktuell vor allem für Publisher wie Newsanbieter oder Blogs. Ausführliche Informationen finden Sie beim AMP Project.

WordPress ermöglicht AMP Einbindung über Plugins

Bei WordPress ist die Einbindung von AMP relativ einfach möglich mithilfe von Plugins, z.B. über das beliebte AMP Plugin von Automattic. Es reicht aus, das Plugin nach dem Download zu aktivieren. Wer die grafische Darstellung seiner AMP Seiten aufpeppen möchte, kann zusätzlich ein Plugin wie Glue for Yoast SEO & AMP installieren, das nebenbei Yoast SEO korrekt integriert.

Nach der Aktivierung kann man in der Google Search Console überprüfen, ob Google die AMP Versionen indexiert. Dort finden sich auch Hinweise auf technische Fehler und Tipps zu deren Behebung.

AMP Indexierung in der Google Search Console

Nachteil des AMP Plugins von Automattic in der aktuellen Version 0.7.2 ist, dass die Links zu Impressum und Datenschutzerklärung nicht mehr angezeigt werden.

Bei uns befinden sich die Links in der normalen Darstellung im Footer jeder einzelnen Webseite. Die AMP Version übernimmt die Verweise allerdings nicht, sondern zeigt standardmäßig den folgenden Footer an:

Besucher würden die Links nur finden, wenn sie im oberen Bereich der AMP Webseite auf „Kanzlei Plutte“ klicken. So käme man auf die nicht als AMP Version angezeigte Startseite unserer Kanzlei und mit einem weiteren Klick ins verlinkte Impressum bzw. zur Datenschutzerklärung. Rechtlich reicht das jedoch nicht. Die AMP Darstellung ist wettbewerbswidrig.

Erlaubt wären z.B. die Ankertexte Kontakt, Impressum oder Anbieterkennzeichung. Die Datenschutzerklärung könnte über die Ankertexte Datenschutz bzw. Datenschutzerklärung verlinkt werden. Beides fehlt hier jedoch. Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände könnten die standardmäßig ausgegebene AMP Darstellung der Webseiten daher als Verstoß gegen die Impressumspflicht (§ 5 TMG), aber auch als Datenschutzverstoß kostenpflichtig abmahnen.

So passen Sie das AMP Plugin in vier Schritten rechtskonform an

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