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Berufung gegen Pixelio-Urteil des Landgerichts Köln

Pixelio Abmahnung

Mit Urteil vom 30.01.2014 hat das LG Köln entschieden, dass über die Fotoplattform Pixelio bezogene Bilder in der Bilddatei mit einem Urhebervermerk zu kennzeichnen sind. Die beklagte iWare GmbH hat mich nun beauftragt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

LG Köln: Pixelio-Fotos bedürfen einer Urheberkennzeichnung im Bild

Im verhandelten Fall war es nach streitbarer Auffassung der Kölner Richter nicht ausreichend, das Foto nur im Rahmen des Newsartikels mit einer Urheberkennzeichnung zu versehen, da die Bilddatei auch isoliert unter ihrer direkten Webadresse (URL) aufgerufen werden konnte, wo keine Kennzeichnung vorhanden war (LG Köln, Urteil vom 30.01.2014, 14 O 427/13).

Kritische Reaktionen auf Urteil

Medial hat die Entscheidung bundesweite Beachtung erfahren, etwa bei SPIEGEL Online oder der Süddeutschen Zeitung. Die Begründung des Gerichts wird dabei nicht nur von Pixelio selbst als falsch bzw. realitätsfern abgelehnt.

Welche praktischen Folgen das Urteil hat, ist gleichzeitig umstritten. Einen Ausschnitt der Meinungsvielfalt bietet die folgende Übersicht.

Pressevertreter werden gebeten, Anfragen zum Verfahren per E-Mail an info@ra-plutte.de zu richten.

Update vom 13.02.2014

Das Aktenzeichen des Berufungsverfahrens vor dem OLG Köln lautet 6 U 25/14. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde für den 15.08.2014 bestimmt.

Update vom 15.08.2014

Nach deutlichen Worten des OLG Köln in der mündlichen Verhandlung hat der Fotograf den Verfügungsantrag zurückgenommen.

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