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Abmahnung Sascha Schlösser für Benjamin T. und andere

Foto Urheberrechtsverletzung

Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt verschickt seit einiger Zeit urheberrechtliche Abmahnungen für mehrere Fotografen wegen Verwendung von lizenzfreien Bildern ohne Urheberkennzeichnung.

Abmahnung lizenzfreier Fotos

Rechtsanwalt Schlösser mahnt für die folgenden Fotografen ab:

Betroffen sind Lichtbilder, die über Fotolia oder ABOUTPIXEL.de angeboten werden, teilweise lizenzfrei. Im Gegensatz zu Abmahnungen des bekannten Fotoanbieters Getty Images geht es hier nicht um die „klassische“ Bildnutzung ohne Zahlung von Lizenzgebühren. Rechtsanwalt Sascha Schlösser rügt, dass die Bilder nicht mit der nach § 13 UrhG vorgeschriebenen Urheberkennzeichnung versehen sind, d.h. der Name des Fotografen nicht im Zusammenhang mit dem Lichtbild angegeben wurde. An diesem Vorwurf ist richtig, dass Lizenzfreiheit nicht gleichbedeutend ist mit Rechtsfreiheit. Die Pflicht zur Urheberkennzeichnung nach § 13 UrhG besteht also grundsätzlich auch bei lizenzfreien Bildern.

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